1Zu den Anwendungen∗, welche die Natur von den Gesetzen
2des Hebers macht, | gehören wohl die Erscheinungen am Eichner-225
3See im Badenschen, und am Cirknitzer-See im Krainschen, die
4bekannt|lich bey starkem Regenwetter ganz trocken werden. Sie226
5stellen den Vexierbecher im Großen vor. Man muß nur nicht
6immer an gegossene oder gedrechselte Röhren denken; so wie
7man ja auch beym Sand und beym Löschpapier an keine künstlich
8verfertigten Haarröhrchen denken darf. – Es stelle AB (Fig. 38.)
9den See und CDE einen daran befindlichen Canal vor. Steht nun
10das Wasser im See, bey trockener Witterung bis F, so steht es
11im Canal bis G und es kann kein Abfluß des Wassers erfolgen.
12Aber bey starken Regengüssen steigt das Wasser im See bis H,
13folglich auch über den Rücken des Canals D, und nun beginnt die
14Heberwirkung und das Wasser fließt ganz ab. – Solcher Canäle
15kann es natürlich mehrere geben.
16§. 254.227
17Gränze der Heberwirkung.
18Es wollte einmahl Jemand in Göttingen – der obige Hollmann
19– behaupten, daß man das Wasser von Hebertshausen über den
20Hainberg, welcher 500 Fuß hoch ist, nach Göttingen, in einer